Am Lokdepot: eine städtebauliche und soziale Fehlleistung

Lokdepot

Der Artikel von Paul F. Duwe zeigt, dass der schmückende Wahlspruch des Tagesspiegels „rerum cognoscere causas“ offenbar heute nicht mehr ernst genommen wird. Ansonsten hätte man erwarten können, dass die hochproblematischen Seiten von „Am Lokdepot“ wenigstens gleich gewichtig dargestellt worden wären. Mit dem Bauwerk wird die gemäß Baunutzungsverordnung maximal zulässige bauliche Ausnutzung der Grundstücke ohne Not massiv überschritten. Ignoriert wurde von der Planung auch das Fehlen relevanter infrastruktureller Voraussetzungen gemäß dem Landschafts- und Artenschutzprogramm von SenStadtUm. Schließlich interessierte sich der Autor auch nicht für die spekulativen Abläufe, die zu dieser Form von kosmetischer Stadtverschönerung führten. Die bezogen sich auf eine ehemalige Eisenbahnfläche, also eine Fläche die früher Gemeineigentum war, und wo, wenn sie wirklich bebaut hätte werden müssen, besser kommunaler Wohnungsbau hingehört hätte. Die hochpreisigen Wohnungen der UTB GmbH sind dagegen objektiv überflüssig, weil es diesbezüglich keinen wirklichen Bedarf gibt.

Jörg Simon

Nicht für unseren Geldbeutel…

Lokdepot Penthaus mit Terrasse
Die Übersicht der Bauvorhaben des Stadtentwicklungsamtes Tempelhof Schöneberg enthält  Rekorde bei der Grundstücksausnutzung, wie am Wittenbergplatz 3, 3a mit einer GFZ=4,77. Die umstrittene Crellestr. 22 a kann da mit einer GFZ=4,14, was einer Bruttogeschossfläche (Summe aller Geschossflächen) von mehr als der 4fachen Grundstücksfläche entspricht, nicht mithalten.

Die absurde Entwicklung „Am Lokdepot“ wird durch die dort erreichten Ausnutzungskennziffern nachdrücklich unterstrichen. Geradezu grotesk erscheint  dieses Nachverdichtungs-Projekt wenn man im Netz das Angebot von Ziegert-Immobilien über ein 200 m² großes Penthouse mit Dachterasse für traumhafte 1,1 Mio. € findet.

A. Bähr