Einwendungen zum Bebauungsplan für das Gelände des Gasometer / EUREF-Campus

Es gilt für den Gasometer und für das Gelände des EUREF-Campus zu kämpfen. Zur Zeit können wir das auf zweierlei Weise tun:

  1. Petition unterschreiben: Fast 6.500 Menschen haben bereits ihre Unterschrift gegeben. Wer es noch nicht getan hat folgt bitte diesem Link: „Den Gasometer in Berlin-Schöneberg retten – Denkmalschutz vor Investoreninteressen!“

2. Sich gegen den Bebauungsplan wenden: Bis zum 24. Februar 2021 sind Einwendungen zum Bebauungsplan für das Gelände des Gasometer / EUREF-Campus möglich
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat die Unterlagen zum Bebauungsplan 7-29 öffentlich ausgelegt. Sie können im Bezirksamt und beim EUREF-Campus, sowie online eingesehen werden.
Alle Nachbar*innen und Interessierten sind aufgerufen, sich zu beteiligen und dem Bezirksamt ihre Meinung zu dem Vorhaben mitzuteilen. Einwendungen sind bis zum 24. Februar 2021 auch online möglich.

Mehr Informationen und die Unterlagen finden Sie unter diesem Link

Hinweise für Ihre Einwendungen und eine „Gebrauchsanleitung“ finden Sie ganz unten.

Mögliche Argumente, die gegen die Festsetzung des Bebauungsplans 7-29 sprechen, vor Allem bezogen auf den Innenausbau des Gasometer

Die stadtbildprägende Wirkung des Gasometer geht für immer verloren
Erläuterungen:
Ursprünglich sollte das Innere des Gasometer 57 Meter hoch bis zum dritten Ring von oben bebaut werden, so dass zwei Felder oben frei bleiben und eine Durchsicht ermöglichen. Am 7. Oktober 2010 äußerte sich das Landesdenkmalamt dazu: „Dem Bebauungsplan wird unter Zurückstellung erheblicher denkmalpflegerischer Bedenken zugestimmt“. Diesen Standpunkt hat das Landesdenkmalamt im März 2020 noch einmal bekräftigt.Mit dem hier ausgelegten Änderungsentwurf eines Bebauungsplans soll eine Gebäudehöhe von 71,5 Meter zulässig werden, der Gasometer soll bis zum zweiten Ring ausgebaut werden, so dass oben nur noch ein Feld frei bleibt. Oben soll ein Staffelgeschoss errichtet werden, das sogar ins oberste freie Feld hineinreicht. Eine freie Durchsicht durch das Gasometergerüst, das einen räumlichen Eindruck von seiner besonderen Form gibt, ist so kaum noch möglich.

Ablehnungsgründe:

  • Der Gasometer ist eine Landmarke, weit über die angrenzenden Quartiere hinaus. Aufgrund seiner Größe ist der Gasometer auch von weit entfernten Standorten sichtbar, zum Beispiel vom östlichen Rand des Tempelhofer Feldes, vom Bahnsteig der U1 am U-Bahnhof Gleisdreieck und von der Dachterrasse des Deutschen Technikmuseum. Auch aus diesen Entfernungen prägt das filigrane Stahlgerüst des Gasometer das Stadtbild, wenn es sich gegen den Himmel abzeichnet. Bei einer inneren Bebauung des Gasometers bis oben hin, würde dieser Effekt verloren gehen, und das Panorama der Stadt Berlin um ein wichtiges Element ärmer. Das Gerüst ist in seiner Art und Größe in Europa einmalig.
  • Viele Anwohner*innen sehen jeden Tag das Stahlgerüst des Gasometers in der Sichtachse ihrer Straße. Der Anblick des offenen Stahlgerüsts prägt seit Jahrzehnten den Straßenraum. Würde der Gasometer zugebaut und das durchsichtige Gerüst durch einen geschlossenen Block ersetzt, dann würde diese Besonderheit des Straßenbildes verloren gehen.
  • Der Gasometer war in seiner gesamten Geschichte noch nie dauerhaft bis oben hin gefüllt. Als er in noch in Betrieb war, kam es zwar vor, dass er bis oben gefüllt war, aber dies war eben nur manchmal der Fall. Je nach Füllstand hob und senkte sich der Gasbehälter, so dass es regelmäßig möglich war, durch das feine Stahlgerüst hindurch zu schauen. Schon die Bebauung bis zum dritten Ring von oben verunmöglicht diesen Anblick. Wenn der Gasometer nun sogar noch höher bebaut werden soll, ist sein denkmalgeschützter filigraner Charakter endgültig zerstört.
  • Die Höhe des geplanten Büroturms mit dem höchsten Füllstand der Gasglocke zu vergleichen, entspricht dem Vergleich von Äpfeln mit Birnen. Das Stadtgas war für die Versorgung der Stadtgesellschaft wichtig, der Turm hat nur für Müller Renditenutzen.

Die Innenbebauung ist nach dem Hochhausleitbild Berlins nicht zulässig
Erläuterungen:
Auf Seite 21 der Begründung des Bebauungsplans wird argumentiert, dass das Vorhaben nicht in den Anwendungsbereich des Hochhausleitbilds für Berlin falle, weil die Kubatur (das Volumen des Bauwerks) schon vorhanden sei. Dies ist jedoch eine spitzfindige Argumentation. Das Stahlgerüst ist eine offene, für Blicke durchsichtige Konstruktion. Der innere Ausbau des Gasometers wäre dagegen nicht durchsichtig und stellt daher eine zweite, geschlossene Kubatur dar, die vom Stahlgerüst durch einen Abstand getrennt ist. Darum fällt diese zweite Kubatur durchaus in den Anwendungsbereich des Hochhausleitbildes.
Entsprechend dem Hochhausleitbild muss in einem ersten Schritt geprüft werden, ob die Kriterien der Standortwahl eingehalten werden. Nachteile für die Umgebung müssen ausgeglichen werden und das Vorhaben muss einen Mehrwert für die Allgemeinheit erbringen. Die Errichtung eines Hochhauses stellt hohe Anforderungen an die Bürgerbeteiligung. In jedem Fall muss der im Hochhausleitbild vorgesehene Nutzungsmix eingehalten werden.

Ablehnungsgründe:

  • Ein Hochhaus definiert sich in Abhängigkeit zur umgebenen Bebauung. Das sind in diesem Falle die umgebenen Quartiere mit einer Traufhöhe von mehrheitlich 22 m. Ab 35 m Höhe ist hier von einem Hochhaus zu sprechen. Der Turm soll mehr als das Doppelte messen.
  • Es wird nicht dargelegt, wie die erheblichen negativen Auswirkungen auf die Anwohner*innen (Erhöhung des Verkehrsaufkommens, Parkplatzmangel, eingeschränkte Belichtung und Besonnung, Verschlechterung von Windkomfort, Durchlüftung und Mikroklima) ausgeglichen werden sollen.
  • Das Vorhaben ist für die Anwohner*innen ausschließlich mit Nachteilen behaftet, einen gesellschaftlichen Mehrwert gibt es nicht. Das Gelände ist nur von der Torgauer Straße her, und auch dies nur mit Pförtnerkontrolle zugänglich. Eine Durchquerung ist auch für Radfahrende und Fußgänger*innen nicht möglich.
  • Eine echte Bürgerbeteiligung, die diesen Namen verdient, hat nicht stattgefunden. Im Hochhausleitbild wird für die Bürgerbeteiligung gefordert, „dass entscheidende Weichenstellungen noch beeinflusst werden können, die Betroffenen mitgenommen werden und die Beiträge der Beteiligungsformate nicht auf eine bereits weitgehend verfestigte Planung treffen“. Hier ist das Gegenteil der Fall. Das Bezirksamt hat die umstrittene Höherbebauung bereits beschlossen, die dagegen gesammelten über 6.000 Unterschriften gegen die geplante Innenbebauung wurden vom Stadtrat für irrelevant erklärt.
  • Die Nutzung des Gebäudes, das im Inneren des Gasometer errichtet werden soll, entspricht nicht den Nutzungsvorschriften des Hochhausleitbildes: Ausgehend von zwei grundsätzlichen Nutzungskategorien (Kategorie 1: Gewerbe, und Kategorie 2: Wohnen und soziale Projekte) soll die jeweilige Hauptnutzung aus einer der beiden Kategorien in einem Hochhaus höchstens 70 Prozent der Geschossfläche beanspruchen, während die verbleibende Geschossfläche mit Nutzungen aus der jeweils anderen Kategorie zu belegen ist. Im Gasometer sollen jedoch 100 Prozent Gewerbeflächen für Büros errichtet werden, obwohl im geplanten Kerngebiet Wohnungen zulässig wären.

Der denkmalgeschützte Gasometer ist in Gefahr
Erläuterungen:
Der Gasometer steht unter Denkmalschutz. Der Vorhabenträger ist jedoch bisher seinen denkmalrechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen.
Auf seiner Sitzung am 25. November 2016 berichtete der Landesdenkmalrat von einer Besichtigung des Objektes am Vortag. Dort „fielen den Vertretern des LDR Details auf, die Maßnahmen erfordern (Rostschutz, kritische Punkte an 24 Stützenfüßen, Schimmelbildung)“. Sie bemerken, es „fehlten bisher offensichtlich Informationen über die ausgewählten und beabsichtigten Schritte zur Sanierung“ und stellten fest: „Der Landesdenkmalrat erwartet, dass beim Ausbau des Gasometers die historische Substanz, namentlich auch des unteren Rings, vollständig erhalten wird“.
Auf der Sitzung am 6. März 2020 stellt er fest: Der Landesdenkmalrat nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass in den aktuellen Planungsüberlegungen für eine Bebauung innerhalb des Gasometers die Vorgaben und die Empfehlungen des Landesdenkmalrats von 2016 offenbar keine Beachtung finden. Er verweist mit Nachdruck hierauf und stellt fest, dass das filigrane Gerüst des Gasometers bei der projektierten Bebauung nicht mehr angemessen wahrzunehmen sein wird.“
Trotzdem will das Bezirksamt an der Höherbebauung festhalten.

Ablehnungsgründe:

  • Der Umgang des Vorhabenträgers mit dem Gasometer scheint der Bedeutung dieses Denkmals keineswegs gerecht zu werden. Das Bezirksamt müsste eingreifen und dafür sorgen, dass die Empfehlungen des Denkmalschutzes umgesetzt werden, statt dem Vorhabenträger immer mehr Zugeständnisse zu machen.
  • Mit der hohen Innenbebauung wird der denkmalgeschützte Charakter des Gasometer-Stahlgerüsts zerstört.
  • Die Innenbebauung in nur einem Meter Abstand vom Stahlgerüst des Gasometer bedroht den Bestand des Denkmals, zumal dies durch Rost und Korrosion bereits schwer vorgeschädigt ist.
  • Eine Unterbauung gefährdet die denkmalgeschützten Gebäude, insbesondere das ohnehin stark vorgeschädigte Stahlgerüst des Gasometer. Im B-Plan-Entwurf 2009 wurde noch aufgeführt, dass die Denkmale nicht unterbaut und keine Tiefgaragen gebaut werden dürfen. Jetzt soll jedoch unter dem Gelände und auch unter dem Gasometer eine Tiefgarage entstehen.
  • Das Vorhaben gefährdet die Existenz des Gasometer und es ist zu befürchten, dass durch die Baumaßnahmen schwere Beschädigungen entstehen, die schlimmstenfalls sogar zu einem Abriss des Denkmals führen könnten.
  • Es gibt keinen Städtebaulichen Vertrag, in dem verbindlich die Pflichten des Vorhabenträgers geregelt wären, mit Fristen und entsprechenden Sanktionen, wenn er seinen denkmalrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Es droht eine Verkehrskatastrophe
Erläuterungen:
Ursprünglich sollte der Vorhabenträger zur Erschließung des Geländes eine Straße bauen, die „Planstraße A“. Auf Grund eines neuen Verkehrsgutachtens soll dies nun nicht mehr erforderlich sein. Zwar wurde darin festgestellt: „Der Knotenpunkt Dominicusstraße / Hauptstraße ist bereits in der Analyse nicht leistungsfähig“ und „Das Verkehrssystem ist im Untersuchungsgebiet mit der bestehenden Infrastruktur am Rande seiner Leistungsfähigkeit. Geringe Verkehrszunahmen oder kleinere Störfaktoren könnten zu einem ‚Kippen‘ der Situation führen.“ Trotzdem wird die Schlussfolgerung gezogen: „Die Erschließung des EUREF Campus mit einer Nutzfläche von 135.000 m² BGF für Kfz einzig über die Torgauer Straße ist möglich (unter Anwendung der Möglichkeiten zur Steigerung der Leistungsfähigkeiten).“
Mit dem Wegfall der Planstraße A spart der Vorhabenträger viele Millionen Euro. Stattdessen soll die kleine Torgauer Straße als einzige Zufahrt zum EUREF-Gelände ausgebaut werden.

Ablehnungsgründe:

  • Die Breite der Torgauer Straße reicht nicht aus, um allen Verkehrsteilnehmenden eine sichere Nutzung zu ermöglichen. Neben der Fahrbahn ist ein überbreiter Radweg/-streifen erforderlich, da auch das Verkehrsgutachten davon ausgeht, dass ein erheblicher Teil der auf dem EUREF-Gelände Beschäftigten mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen werden. Es muss Platz bleiben für einen ausreichend breiter Fußweg, auf dem auch Menschen mit Kinderwagen (auch mit Zwillingswagen) oder Rollstuhl aneinander vorbei gehen/fahren können. Das ist auf dieser Straße auch durch einen Ausbau nicht möglich, da sie nicht verbreitert werden kann.
  • Bei zunehmender Anzahl von Beschäftigten auf dem EUREF-Gelände – in den Medien war von bis zu 7.000 Arbeitsplätzen die Rede – ist es vollkommen unrealistisch, dass die Torgauer Straße für den Verkehr ausreicht, selbst wenn viele mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Rad kommen. Es wird zu einem erheblichen Rückstau auf den Sachsendamm kommen.
  • Die Sicherheit auf dem Gelände ist nicht gewährleistet, denn angesichts der vorhersehbaren Verkehrssituation ist es unmöglich, dass bei Notfällen Rettungs- und Feuerwehrwagen schnell auf das Gelände und von dort in ein Krankenhaus kommen können. Sie werden im Stau stecken bleiben, denn es wird nicht möglich sein, eine Rettungsgasse in der Torgauer Straße zu bilden. Den weiteren Ausbau eines Geländes mit nur einer einzigen Zufahrt zu genehmigen, ist verantwortungslos gegenüber allen Beteiligten.

Luft und Parkanlage
Erläuterungen:
Ein weiteres Hochhaus auf dem EUREF-Gelände wird weitere schädliche Auswirkungen auf die unmittelbare Umgebung haben, insbesondere zu Verschattungen führen. Umgekehrt befindet sich auf dem Tempelhofer Feld eine Luftverteidigungsanlage der Bundeswehr, die Radarstrahlen aussendet.

Ablehnungsgründe:

  • Der höhere Innenausbau des Gasometer führt zu einer erheblichen Verschattung der Flächen im Park und der angrenzenden Gebäude. Gerade für diejenigen, die in den unteren Geschossen wohnen und ohnehin wenig Licht bekommen, vermindert dies die Wohnqualität erheblich.
  • Auch die Verschattung der Straßenräume belastet vor allem die Menschen in einem dicht bebauten Quartier, die unten oder im Hinterhof wohnen, denn gerade für sie ist jeder Sonnenstrahl auf den Alltagswegen in der Straße wichtig. Sonnenlicht fördert die Bildung von Vitamin D, das fürs Immunsystem wichtig ist, und erhöht das psychische Wohlbefinden.
  • Eine weitere Verdichtung, Versiegelung und Innenbebauung im Gasometer ist nachteilig für das Klima und den Luftaustausch und verringert die Aufenthaltsqualität im Cheruskerpark.
  • Die Warnung der Bundeswehr in der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird nicht ausreichend berücksichtigt. Diese besagte, dass bei Gebäuden oberhalb von 50 Meter über dem Boden innerhalb der Radarsicht der Luftverteidigungsanlage Tempelhof eine Belastung sich dort aufhaltender Personen durch Radarstrahl nicht ausgeschlossen werden kann.

Es gibt keinen Bedarf mehr an weiteren Büroflächen
Erläuterungen:
Allein im Inneren des Gasometer sollen 39.600 qm Büroflächen für 2.000 Arbeitsplätze entstehen.

Ablehnungsgründe:

  • Es ist zu befürchten, dass im Inneren des Gasometer Büroflächen gebaut werden, die anschließend leer stehen. Der „zukünftige Mieter“ Deutsche Bahn AG hat – im Zusammenhang mit der Renovierung und Neukonzeptionierung des Standorts am Potsdamer Platz – im Tagesspiegel angekündigt, dass ihr gesamtes Mitarbeiterkonzept in Zukunft stark auf mobiles Arbeiten/Homeoffice ausgerichtet sein wird. Das stellt auch den Gasometer als Standort für Büroarbeitsplätze der DB in Frage.
  • Das bisherige Argument des Bezirksamts, Denkmalschutz-Bedenken gegen den höheren Ausbau des Gasometer aufgrund des enormen Bedarfs an Büroflächen zurückzustellen, greift nicht mehr. Der Bedarf wurde bislang in den städtebaulichen Entwicklungszielen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg mit der wachsenden Stadt und einer erhöhten Nachfrage begründet. Diese Entwicklungsziele müssen aufgrund der Corona-Pandemie und dem Trend zum Homeoffice grundlegend neu betrachtet werden, denn der Bedarf an Büro- und Dienstleistungsflächen sinkt derzeit.

Die Demokratie wird ausgehöhlt und Politikverdrossenheit gefördert
Erläuterungen:
Das Bezirksamt – insbesondere Baustadtrat Jörn Oltmann – setzt sich über die Sorgen und Bedenken aus der Bevölkerung hinweg, missachtet den Denkmalschutz und scheint ausschließlich im Interesse des Vorhabenträgers zu handeln.

Ablehnungsgründe:

  • Dieser geänderte Bebauungsplan ist ein Affront. Er greift den bestehenden Kompromiss zur Höhe des Innenausbaus des Gasometer, der 2010 zwischen Landesdenkmalamt und bezirklichem Denkmalamt gefunden wurde, direkt an, und folgt damit einseitig den Interessen des Vorhabenträgers, zulasten der Anwohner*innen.
  • Die Vorgehensweise des Bezirksamtes gefährdet die Demokratie und riskiert, die ohnehin verbreitete Politikverdrossenheit in weiten Kreisen der Bevölkerung zu vertiefen. Wie sollen die Menschen noch das Vertrauen haben, dass sie gehört werden und dass ihre Interessen berücksichtigt werden, wenn von vornherein festzustehen scheint, dass der Bezirk und der Baustadtrat sowieso auf der Seite des Vorhabenträgers stehen?
  • Dieser Bebauungsplan zeigt, dass die eigentliche Entscheidungshoheit im Bezirk nicht bei der Politik liegt, sondern beim Vorhabenträger. Mit dem widersinnigen Festhalten am teuren Innenausbau des Gasometers demonstriert dieser, dass er sich über einmal geschlossene Vereinbarungen hinwegsetzen kann, und die Verwaltung des Bezirks steht ihm dabei willfährig zur Seite.

Hinweise für Ihre Einwendungen

Lassen Sie sich von der Masse des ausgelegten Materials nicht verwirren, es geht schwerpunktmäßig „nur“ um ein paar Punkte: Bebauung des Gasometergerüstes mit seinen Folgen, Torgauer Straße, Wegfall Planstraße.

Sie müssen bei einer Stellungnahme zum Bebauungsplan keine besondere Form einhalten. Das Bezirksamt muss sich mit Ihren Argumenten auseinandersetzen und Antworten finden. Gesundheit, soziale, kulturelle, umweltbezogene Gründe, Belange von Baukultur und Denkmalschutz, wirtschaftliche Gründe, Arbeitsplätze und vieles mehr können aufgeführt werden. Sie können auch ganz persönlich schreiben, was zum Beispiel der Gasometer Ihnen bedeutet, wie Sie ihn sehen und was sich für Sie verändern würde, wenn er als dunkler Klotz zugebaut würde. Schreiben Sie, was Sie bewegt.

Die Argumente müssen dann vom Bezirksamt gerecht gegeneinander abgewogen werden und in die Planung einfließen. So bestimmt es §1 Baugesetzbuch. Doch nur selten wird aufgrund von Stellungnahmen von Bürger*innen eine Planung verändert. Meist haben im Vorfeld Investor und Bezirksamt alles gemeinsam festgelegt und bestimmen, welche Belange überwiegen. Die Beteiligung wird zur reinen Formsache, die Argumente der Anwohner*innen werden weggewogen. Die Arbeit der „Abwägung“ wird oft nicht vom Bezirksamt selbst, sondern von Planungsbüros gemacht, die vom Investor bezahlt werden.

Dennoch macht es Sinn, sich zu beteiligen. Nur wer sich beteiligt, kann später rechtlich gegen den Plan vorgehen. Und es bleibt immer ein Funken Hoffnung, dass die Bezirksverordneten, die am Ende (leider oft ohne genaue Kenntnisse) in der BVV (Bezirksverordnetenversammlung) über den Bebauungsplan abstimmen, im Wahljahr doch noch mal aufhorchen, wenn viele sich beteiligen.

Gebrauchsanleitung

Ihre Stellungnahme könnte zum Beispiel so beginnen:

  • Ich wende mich gegen die vorliegende Planung, weil …
  • In Ihrer Planung haben Sie nicht berücksichtigt, dass …
  • Bitte ändern Sie die Planung, damit …

Bei den Pünktchen können Sie Ihre Argumente einsetzen. Dann auf die Website des Bezirksamtes gehen:
https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/bebauungsplan-fuer-meinberlin/bebauungsplan.1042098.php

Name, Adresse, E-Mail eintragen, dann die Stellungnahme eintragen. Als Bestätigung bekommen Sie den Text Ihrer Stellungnahmen dann an Ihre E-Mailadresse zugesandt.

Die BI Gasometer retten hat auf ihrer Website einige Hinweise veröffentlicht und „verschiedene Stellungnahmen von AnwohnerInnen aus der 2009 erfolgten Auslegung zusammengestellt und als PDF zum Download bereitgestellt (PDF-Dateien als ZIP gepackt)“. Sie wird „(wie schon 2009) eine Liste mit möglichen Einwendungen rechtzeitig bereitstellen als Formulierungshilfe.“:
http://www.gasometer-retten.de/auslegung-b-plan-7-29-bis-24-02-2021-koennen-einwaende-erhoben-werden/

Eine Bitte

Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie Ihre Stellungnahme anschließend auch als Kommentar hier unten unter diesem Artikel eintragen würden, um auch andere zu inspirieren.
So ähnliche machen es auch die Leser*innen des Gleisdreieck-Blogs, die sich gegen die Bebauung im Gleisdreieck-Park mit dem Hochhausareal „Urbane Mitte“ wehren (dort können Sie sich bis zum 18.02.2021 beteiligen):

Danke und freundliche Grüße
Nachbar*innen, die sich im Kiezpalaver zusammengefunden haben.

3 Gedanken zu “Einwendungen zum Bebauungsplan für das Gelände des Gasometer / EUREF-Campus

  1. Danke für die Initiative und die Übersetzungsarbeit!

    Sehr geehrte Zuständige aus der Abteilung Stadtentwicklung und Bauen des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg,

    ich wende mich an Sie über dieses Formular mit einer Stellungnahme zum Bebauungplan des Gebiets rund um das Gasometer.
    Zunächst möchte ich mich aber an Sie mit einer Stellungnahme zu Ihrer Bürger:innenbeteiligung an Sie wenden. Auch wenn eine solche Art der Bürger:innenbeteiligung dem rechtlich vorgeschriebenen und möglichen Rahmen entspricht, sehe ich in der aktuellen Beteiligung in Form der Bereitstellung der oben gelisteten Dokumente, nicht den ehrlichen Willen für eine Beteiligung, sondern eher eine Abschreckung. Und das ist wirklich schade!
    Die bereit gestellten Informationen sind in keiner Weise barrierefrei gestaltet, sodass die Inhalte nur für einen Bruchteil der Anwohner:innen zugänglich und verständlich sind. Allein die Masse an Informationen schreckt davon ab, sich mit dem Anliegen zu befassen, auch wenn es einem am Herzen liegt. Selbst wenn man über ein gewissens Vorwissen verfügt, ist es kaum möglich die Komplexität der verschiedenen Dokumente zu erfassen und für eine Stellungnahme zusammenzuführen.
    In der Phase der Festsetzung eines Bebauungsplanes ist es sicher nicht einfach, einen guten und sinnvollen Zugang für eine Bürger:innenbeteiligung zu schaffen, da die Vorhaben hier noch in einem sehr abstrakten Zustand sind, doch gerade hier wäre dies wichtig, um die Bürger:innen von Anfang an wirklich in die Vorhaben mit einzubeziehen und so für einen gemeinsamen Prozess und die anschließende Akzeptanz der Umgestalltungen zu gewinnen. Eine eigene Meinungsbildung und selbst das unterste Ziel einer Beteiligung, also die reine Information, wird durch ein Ihr Verfahren nicht gewährleistet.

    Nun zur Stellungnahme zum Bebauungsplan:
    Das Areal rund um das Gasometer mit dem Gasometer inbegriffen ist für die Nachbarschaft ein wichtiger Naherholungsort, an dem man abseits von Konsum seine Freizeit gestalten kann. Durch die weitere Bebauung des Areal und den Innenausbau des Gaosmeters würde der Ort diese Funktion verlieren. Gerade die offene Struktur des Denkmals schafft Helligkeit und eine besondere Atmosphäre. Neben einem Büroturm ist eine Erholung bei Sport und Picknick mit Nachbar:innen kaum denkbar. Gerade unter den Eindrücken der Pandemie zeigt sich, dass solche Flächen für eine engbebaute Nachbarschaft entscheidend für die Gesundheit und das soziale Gefüge sind. Ein weiterer Ort, der vor allen Dingen durch wirtschafltiche Interessen geprägt ist, ist an dieser Stelle nicht nötig und würde die momentane Funktion des Ortes umkehren.

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