Wieder soll ein Stück Lebensqualität und Kiezkultur in Schöneberg/Kreuzberg verschwinden …

Der Kurgarten PONTE ROSA und ein weiterer Teil des Nord-Süd-Grünzugs sollen geplanter hochpreisiger Wohnbebauung weichen
Der Kurgarten Ponte Rosa – entstanden 2002 als Floriansgarten – in der Kreuzbergstraße 42b, nahe der Monumentenbrücke und am Flaschenhals gelegen, ist in Gefahr. Zwischen dem Grundstückseigentümer, Jörg Weißenborn und dem Stadtentwicklungsamt Tempelhof-Schöneberg ist ein Wohnbebauungsprojekt abgestimmt worden.

Kiezpalaver goes PONTE ROSA – Kommt alle zum nächsten Kiezpalaver Montag, 10. Juli 2017, 19:00 Uhr, Ponte Rosa
und zur Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung, Mittwoch, 12. Juli, 17 Uhr, Rathaus Schöneberg, Sitzungsraum 1100

Hier der Flyer zum Download und Verteilen

Das steht auf dem Spiel:

  • Ein Grünzug mit einem bis zu 60 Jahre alten Baum- und Pflanzenbestand aus Robinien, Linden, Kastanien, Ahorne und vielfältigem Wildwuchs
  • Ein typischer Berliner Ort mit phantasievollem neuen Leben in einer grünen Wildnis
  • Ein Nachbarschaftstreffpunkt mit Biergarten, der auf wunderbare Weise in die landschaftliche Umgebung eingebettet ist und vielfältig genutzt wird.

Das ist passiert:
Am 26.05.2017 reichte das Büro Weißenborn GmbH, Großgörschenstraße 15, ein mit dem Stadtentwicklungsamt abgestimmtes Wohnbebauungsprojekt auf dem Grundstück
Kreuzbergstraße 42B als Bauantrag ein.

Dieses Bauvorhaben soll weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgesetzt werden.
Dazu bedient sich das Bezirksamt eines bereits mehrfach  angewendeten baurechtlichen Tricks:
Der Leiter der Abteilung Stadtentwicklung, Herr Kroll, vertritt, dass durch die bestehenden Bauten von Lidl, Aldi und der Tankstelle bereits ein Bebauungszusammenhang entstanden

sei, der Neubau orientiere sich somit an der Nachbarschaft und beeinträchtige das vorhandene Ortsbild nicht. Dadurch erfülle das Bauvorhaben angeblich die notwendigen Bedingungen, um auf der Grundlage des § 34 BauGB (Innenbereich) geplant werden zu können.
Damit umgehtdas Stadtentwicklungsamt den § 35 BauGB (Außenbereich),durch welchen
  1. vom Amt für Stadtentwicklung und Bauen ein Bebauungsplanverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden muss
  2. vom Investor ökologische Ausgleichsleistungen gefordert werden müssen.

Dieser§§-Trick schafft vollendete Tatsachen und ermöglicht autokratisches Erteilen der Baugenehmigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Politisch verantwortlich: Bezirksstadtrat Jörn Oltmann, Bündnis 90/Grüne
 
Wir fordern
  • Erhalt der PONTE ROSA
  • Sofortige Veröffentlichung aller Pläne durch das Bezirksamt !
  • Sofortiger Planungs-Stopp!
  • Einwohnerversammlung bevor Tatsachen geschaffen werden !

3 Gedanken zu “Wieder soll ein Stück Lebensqualität und Kiezkultur in Schöneberg/Kreuzberg verschwinden …

    • Inzwischen hat das BA unseren Antrag auf eine Einwohnerversammlung zur Ponte Rosa genehmigt. Ein Termin steht noch nicht fest. Wir werden am 21. August dazu beim nächsten Kiezpalaver diskutieren und planen. Zur Zeit ist als Ort das Halk Kösesi in der Crellestraße geplant. Wenn sich daran etwas ändert sagen wir Bescheid.

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  1. Wenngleich es nicht direkt zu obigem Thema passt, anbei ein paar Infos zur Bebauung am Kleistpark 162.
    Vor kurzem hat es in dem „Restaurant“, dessen Garten zum Bebauungsplan gehört, „zufällig“ gebrannt. Seit dem ist die Location geschlossen, es finden keine Aktivitäten zur Renovierung statt.

    Vermutlich ist Euch diese Planung und das Gutachten zum Grundstück bekannt:
    die Planung: http://www.doerr-ludolf-wimmer.de/projekte-gewerbe-hst.html
    das Gutachten: file:///Users/softeis/Downloads/biotopbewertung.pdf (am besten Downloaden bevor es ganz verschwindet …)

    Ist es schon zu spät, gegen die Bebauung vorzugehen?

    Anbei zwei Zitate aus dem Gutachten:
    „Im Untersuchungsbereich wurden 19 Bäume vom Vermesser eingemessen. Davon befinden sich 17 Bäume innerhalb des Plangebietes. Von diesen 17 Bäumen sind 11 Bäume gemäß BaumSchVO Berlin geschützt, da es sich bei diesen um Laubbäume
    mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm handelt. “

    „… Danach ist es verboten geschützte Bäume oder Teile von ihnen ohne die
    erforderliche Genehmigung zu beseitigen, zu zerstören, zu beschädigen,
    abzuschneiden oder auf sonstige Weise in ihrem Weiterbestand zu beeinträchtigen.
    (§ 4 BaumSchVO). Von den Verboten sind unter bestimmten Bedingungen
    Ausnahmen zu genehmigen. Wird die Beseitigung genehmigt, so ist der Antragsteller
    zum Ausgleich verpflichtet. Hierbei besteht die Wahl zwischen Ersatzpflanzungen
    oder der Entrichtung einer Ausgleichsabgabe.“

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