Gegendarstellung gefordert: Berliner Woche 8. Juni 2016, S. 2 – KEN: Ein soziales Wohnbauprojekt – Sibyll Klotz lobt das Vorhaben in der Bautzener Straße

Sehr geehrte Frau Dr. Klotz,
in der Berliner Woche vom 8. Juni 2016, S. 2, werden Sie von deren Mitarbeiterin K. Noetzel (KEN) unter der Überschrift „Ein soziales Wohnbauprojekt – Sibyll Klotz lobt das Vorhaben in der Bautzener Straße“, im Zusammenhang mit dem B-Planverfahren folgendermaßen zitiert:

„Es gab nur ganze neun Einwendungen aus der Einwohnerschaft“.

Diese Angabe mussten Sie nach Einwohneranfrage in der BVV Tempelhof-Schöneberg vom 15.06.2016 massiv auf 31 korrigieren. Es handelt sich also offensichtlich um eine eklatante Falschinformation, die dazu führt, gewollt oder nicht, den Eindruck zu erwecken, dass das Interesse an dem Vorhaben marginalisierbar ist. Mehr noch, im Kontext mit der Überschrift wird der Anschein geweckt, dass es sich um ein „soziales Wohnbauprojekt“ handelt. Gegen das nur „wenige“ Einwender*innen Einspruch erheben. Selbigen wird somit ein unsoziales Verhalten unterstellt. Die Anwohnerinitiative Flaschenhals fordert Sie deshalb auf, dafür zu sorgen, dass Ihr o.g. Zitat, wenn nicht bereits geschehen, in einer der nächsten Ausgaben der „Berliner Woche“ korrigiert wird. Inwieweit dies auch durch Geltendmachung des Gegendarstellungsanspruches nach § 10 Berliner Pressegesetz (Stand: 28.11.2014), gefordert werden kann, bleibt Ihrer Einschätzung überlassen.

Wir fordern Sie weiterhin auf, uns über die Einleitung des Verfahrens unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Anwohnerinitiative Flaschenhals

Auszug aus dem Artikel:
klotz

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s