„Es gab nur ganze neun Einwendungen aus der Einwohnerschaft“.
Diese Angabe mussten Sie nach Einwohneranfrage in der BVV Tempelhof-Schöneberg vom 15.06.2016 massiv auf 31 korrigieren. Es handelt sich also offensichtlich um eine eklatante Falschinformation, die dazu führt, gewollt oder nicht, den Eindruck zu erwecken, dass das Interesse an dem Vorhaben marginalisierbar ist. Mehr noch, im Kontext mit der Überschrift wird der Anschein geweckt, dass es sich um ein „soziales Wohnbauprojekt“ handelt. Gegen das nur „wenige“ Einwender*innen Einspruch erheben. Selbigen wird somit ein unsoziales Verhalten unterstellt. Die Anwohnerinitiative Flaschenhals fordert Sie deshalb auf, dafür zu sorgen, dass Ihr o.g. Zitat, wenn nicht bereits geschehen, in einer der nächsten Ausgaben der „Berliner Woche“ korrigiert wird. Inwieweit dies auch durch Geltendmachung des Gegendarstellungsanspruches nach § 10 Berliner Pressegesetz (Stand: 28.11.2014), gefordert werden kann, bleibt Ihrer Einschätzung überlassen.
Wir fordern Sie weiterhin auf, uns über die Einleitung des Verfahrens unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Anwohnerinitiative Flaschenhals