Einige Tipps, was es beim Eigentümer-/Vermieterwechsel unter anderem zu beachten gibt
Von Rechtsanwältin Franziska Dams
Wird das Mietobjekt verkauft, heiІt das in der Regel für Mieter/innen nichts Gutes. Gerade in den begehrten Innenstadtbezirken versuchen viele Vermieter mit allen Mitteln, sogenannte Altmieter/innen loszuwerden. Damit dies nicht geschieht, ist das Wichtigste, dass sich die Mieter/innen mit anderen Mieter/innen des Hauses frühzeitig vernetzen und Hausversammlungen organisieren. Die Berliner MieterGemeinschaft e.V. unterstützt solche Hausversammlungen mit anwaltlicher Beratung. Darüber hinaus sollten Mieter/innen vor allem folgende Punkte berücksichtigen:
- Unterlagen sortieren
Grundsätzlich gilt: Halten Sie Ihre Unterlagen wie Mietvertrag, Untermieterlaubnisse und Ähnliches zusammen, denn alles, was Sie mit dem Vorvermieter jemals vereinbart haben, behält auch beim Eigentümer-/Vermieterwechsel weiterhin Gültigkeit. Etwaige Streitfälle können durch die Vorlage der entsprechenden Unterlagen vermieden werden und es muss nicht erst nach potenziellen Zeug/innen von damals gesucht werden.
Geben Sie die Originale niemals aus der Hand! Wurden dem neuen Eigentümer keinerlei Unterlagen vom Vorvermieter oder der Verwaltung übergeben und tritt er deswegen an Sie heran, reicht grundsätzlich auch eine Kopie.